Arbeitssicherheit speziell für kleine und mittlere Unternehmen


Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) -

- Arbeitsschutz nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 ff.

- Erfüllung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Pflichten

- Begehung, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Schulungen

- ASA-Sitzungen, Sicherheitsprüfungen und -messungen, Dokumentation

- Zugelassen bei der BGW, VBG, BG ETEM, BG HW, BG HM

- Vertretung Ihrer Interessen bei den Aufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften


Schwerpunkt Elektrotechnik

- Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) VDE 1000-10 -

- Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln  VDE 0100, 0105, 0701/0702 -

- Aus- und Weiterbildung in der Elektrotechnik -